Zurück

Unter welchen Bedingungen übernimmt die Sozialversicherung die Kosten für Psychotherapie?

Wenn Sie sozialversichert sind und ihre Versicherung sich der Vertragsregelung angeschlossen hat.

Derzeit bestehen Regelungen mit verschiedenen Gebietskrankenkassen und Sozialversicherungsträgern.

Bei der ersten Sitzungen bringen Sie bitte als Nachweis Ihre Versicherungskarte und eventuell eine entsprechende Überweisung mit. Es muss ein krankheitswertiges Problem vorliegen. Die Kosten für Beratung oder Coaching werden von den Versicherungsträgern nicht übernommen.

Spätestens zur zweiten Sitzung ist eine Bestätigung über die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung mitzubringen. Kinder und Jugendliche werden von der/dem TherapeutIn vor der dritten Sitzung zu einer/m Klinischen PsychologIn zur genauen Abklärung (klinisch-psychologische Diagnostik) überwiesen. Bei Durchführung der klinisch-psychologischen Diagnostik durch eine/n VertragspsychologIn werden die Kosten von der Sozialversicherung übernommen.

Bei Erwachsenen kann bei längerfristiger Therapiedauer ebenfalls eine Zweitbegutachtung erforderlich sein. Ihr/e PsychotherapeutIn wird Sie darüber genau informieren.

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie diesen fristgerecht absagen. Ihr/e PsychotherapeutIn ist bei Nichteinhaltung von Terminen berechtigt, von Ihnen Kostenersatz zu verlangen.

Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden zur Gänze durch die Sozialversicherung getragen (außer der bei Ihrer Versicherung üblichen Selbstbehalte). Ihr/e PsychotherapeutIn kann keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.


 


Copyright 2002-2018 VAP Verein für ambulante Psychotherapie.