Zurück
Unter welchen Bedingungen übernimmt die Sozialversicherung
die Kosten für Psychotherapie?
Wenn Sie sozialversichert sind und ihre Versicherung sich der
Vertragsregelung angeschlossen hat.
Derzeit bestehen Regelungen mit verschiedenen Gebietskrankenkassen und Sozialversicherungsträgern.
Bei der ersten Sitzungen bringen Sie bitte als Nachweis
Ihre Versicherungskarte und eventuell eine entsprechende Überweisung mit. Es muss ein krankheitswertiges Problem vorliegen. Die Kosten für
Beratung oder Coaching werden von den Versicherungsträgern nicht übernommen. Spätestens zur zweiten Sitzung ist eine
Bestätigung über die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung
mitzubringen. Kinder und Jugendliche werden von der/dem TherapeutIn vor der
dritten Sitzung zu einer/m Klinischen PsychologIn zur genauen
Abklärung (klinisch-psychologische Diagnostik) überwiesen. Bei Durchführung der klinisch-psychologischen
Diagnostik durch eine/n VertragspsychologIn werden die Kosten von der Sozialversicherung
übernommen.
Bei Erwachsenen kann bei längerfristiger Therapiedauer ebenfalls eine Zweitbegutachtung erforderlich sein.
Ihr/e PsychotherapeutIn wird Sie darüber genau
informieren. Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen
Sie diesen fristgerecht absagen. Ihr/e PsychotherapeutIn ist bei
Nichteinhaltung von Terminen berechtigt, von Ihnen Kostenersatz zu
verlangen.
Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden zur Gänze durch die
Sozialversicherung getragen (außer der bei Ihrer Versicherung üblichen Selbstbehalte). Ihr/e
PsychotherapeutIn kann keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.
|